1. Geltungsbereich 2. Angebote und Leistungsbeschreibungen 3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss 4. Preise und Versandkosten 5. Lieferung, Warenverfügbarkeit 6. Zahlungsmodalitäten 7. Eigentumsvorbehalt 8. Sachmängelgewährleistung und Garantie 9. Haftung 10. Speicherung des Vertragstextes 11. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich 1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der verkaufenden Person und der kaufenden Person gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Verbraucher*innen im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer*in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende Bedingungen der kaufenden Person werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird deiner Geltung ausdrücklich zugestimmt.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen 2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites der verkaufenden Person haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss 3.1. Die kaufende Person kann aus dem Sortiment der verkaufenden Person Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann die kaufende Person innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt die kaufende Person einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann die kaufende Person die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Die verkaufende Person schickt daraufhin der kaufenden Person eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung der kaufenden Person nochmals aufgeführt wird und die die kaufende Person über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung der kaufenden Person bei der verkaufenden Person eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die verkaufende Person das bestellte Produkt innerhalb von 3-5 Werktagen an die kaufende Person versendet, übergeben oder den Versand an die verkaufende Person innerhalb von 3-5 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens der verkaufenden Person an die kaufende Person gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt die verkaufende Person das Angebot der kaufenden Person innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und die kaufende Person wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3.4 Im Fall von kaufenden Personen die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung neun statt fünf Tage.
3.5. Sollte die verkaufende Person eine Vorkassenzahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von sieben Werktagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim der verkaufenden Person eingegangen ist, tritt die verkaufende Person vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und die verkaufende Person keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für die kaufende Person und die verkaufende Person ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassenzahlungen erfolgt daher längstens für sieben Werktage.
4. Preise und Versandkosten 4.1. Alle Preise, die auf der Website der verkaufenden Person angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet die verkaufende Person für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden der kaufenden Person auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit 5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden der kaufenden Person trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann die verkaufende Person vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden der kaufenden Person unverzüglich erstattet.
5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil die verkaufende Person mit diesem Produkt vom Lieferunternehmen ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann die kaufende Person vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die verkaufende Person die kaufenden Person unverzüglich informieren und ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder die kaufende Person keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird die verkaufende Person der kaufenden Person ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5.4. Kaufende Personen werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
5.5 Im Fall von kaufenden Personen die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die kaufende Person übergeht, sobald die verkaufende Person die Sache dem Spediteurunternehmen oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.
5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die der verkaufenden Person die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die verkaufende Person gegenüber kaufenden Personen, die ein Unternehmen sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist die verkaufende Person berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber kaufenden Personen, die ein Unternehmen sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb einer Vorlieferung einwirken und weder von der Person noch von der verkaufenden Person zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist die kaufende Person ebenfalls von den vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung der kaufenden Person nicht zuzumuten, kann diese nach einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit der verkaufenden Person durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
6. Zahlungsmodalitäten 6.1. Die kaufende Person kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kaufende Personen werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbietende mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt die kaufende Person bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat die kaufende Person die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung der kaufenden Person zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die verkaufende Person nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht der kaufenden Person nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der verkaufenden Person anerkannt sind. Die kaufende Person kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
7. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der verkaufenden Person. Für kaufende Personen die ein Unternehmen sind, gilt ergänzend: Die verkaufende Person behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die verkaufende Person ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist sie verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat die kaufende Person diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch die kaufende Person wird stets für die verkaufende Person vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der verkaufenden Person nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die verkaufende Person das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Die kaufende Person tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen sie ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen eine dritte Person erwachsen. Zugriff dritter Personen auf die im Eigentum oder Miteigentum der verkaufenden Person stehenden Güter sind von der kaufenden Person unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt die kaufende Person. Die kaufende Person ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt die kaufende Person bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die verkaufende Person ab. Die verkaufende Person ermächtigt die kaufende Person widerruflich, die an die verkaufende Person abgetretenen Forderungen für deren Rechnung und in deren eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn die kaufende Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die verkaufende Person verpflichtet sich, die der verkaufenden Person zustehenden Sicherheiten auf Verlangen der kaufenden Person freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen der verkaufenden Person aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der verkaufenden Person. Mit Tilgung aller Forderungen der verkaufenden Person aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an die verkaufende Person über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der verkaufenden Person.
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie 8.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den von der verkaufenden Person gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kaufende Personen werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
8.3 Ist die kaufende Person ein Unternehmen, so hat sie die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber der ausliefernden Person unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.
8.4 Ist die kaufende Person ein Unternehmen, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch die verkaufende Person.
8.5 Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei kaufenden Personen die ein Unternehmen sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff der kaufenden Person zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von kaufenden Personen die ein Unternehmen sind, ausgeschlossen.
8.6 Hat die kaufende Person, die ein Unternehmen ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist die verkaufende Person, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, der kaufenden Person die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist die verkaufende Person auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch die kaufende Person im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen der kaufenden Person und deren Kundschaft) verpflichtet.
9. Haftung 9.1. Für eine Haftung der verkaufenden Person auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Die verkaufende Person haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet die verkaufende Person für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die kaufende Person regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die verkaufende Person jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die verkaufende Person haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung der verkaufenden Person ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von arbeitnehmenden Personen, vertretenden Personen und bei der Erfüllung behilfliche Personen.
10. Speicherung des Vertragstextes 10.1. Die kaufende Person kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an die verkaufende Person ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion ihres Browsers nutzt.
10.2. Die verkaufende Person sendet der kaufenden Person außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von der Person angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält die kaufende Person ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern du dich in unserem Shop registriert haben solltest, kannst du in deinem Profilbereich deine aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
10.3 Kaufende Personen die ein Unternehmen sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.
11. Schlussbestimmungen 11.1. Ist die kaufende Person ein Unternehmen ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz der verkaufenden Person, während der Gerichtstand sich am Sitz der verkaufenden Person befindet, wenn die kaufenden Personen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die kaufende Person im Sitzland der verkaufenden Person keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der verkaufenden Person einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
11.2 Im Fall von Unternehmenden gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland / Republik Österreich] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11.3. Vertragssprache ist deutsch.
11.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich2. Angebote und Leistungsbeschreibungen3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss4. Preise und Versandkosten5. Lieferung, Warenverfügbarkeit6. Zahlungsmodalitäten7. Eigentumsvorbehalt8. Sachmängelgewährleistung und Garantie9. Haftung10. Speicherung des Vertragstextes11. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der verkaufenden Person und der kaufenden Person gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Verbraucher*innen im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer*in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende Bedingungen der kaufenden Person werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird deiner Geltung ausdrücklich zugestimmt.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites der verkaufenden Person haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2 Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Die kaufende Person kann aus dem Sortiment der verkaufenden Person Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann die kaufende Person innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt die kaufende Person einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann die kaufende Person die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.3. Die verkaufende Person schickt daraufhin der kaufenden Person eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung der kaufenden Person nochmals aufgeführt wird und die die kaufende Person über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung der kaufenden Person bei der verkaufenden Person eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die verkaufende Person das bestellte Produkt innerhalb von 3-5 Werktagen an die kaufende Person versendet, übergeben oder den Versand an die verkaufende Person innerhalb von 3-5 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens der verkaufenden Person an die kaufende Person gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt die verkaufende Person das Angebot der kaufenden Person innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und die kaufende Person wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3.4 Im Fall von kaufenden Personen die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung neun statt fünf Tage.
3.5. Sollte die verkaufende Person eine Vorkassenzahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von sieben Werktagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim der verkaufenden Person eingegangen ist, tritt die verkaufende Person vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und die verkaufende Person keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für die kaufende Person und die verkaufende Person ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassenzahlungen erfolgt daher längstens für sieben Werktage.
4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website der verkaufenden Person angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet die verkaufende Person für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden der kaufenden Person auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden der kaufenden Person trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann die verkaufende Person vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden der kaufenden Person unverzüglich erstattet.
5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil die verkaufende Person mit diesem Produkt vom Lieferunternehmen ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann die kaufende Person vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die verkaufende Person die kaufenden Person unverzüglich informieren und ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder die kaufende Person keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird die verkaufende Person der kaufenden Person ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5.4. Kaufende Personen werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
5.5 Im Fall von kaufenden Personen die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die kaufende Person übergeht, sobald die verkaufende Person die Sache dem Spediteurunternehmen oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.
5.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die der verkaufenden Person die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die verkaufende Person gegenüber kaufenden Personen, die ein Unternehmen sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist die verkaufende Person berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber kaufenden Personen, die ein Unternehmen sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb einer Vorlieferung einwirken und weder von der Person noch von der verkaufenden Person zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist die kaufende Person ebenfalls von den vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung der kaufenden Person nicht zuzumuten, kann diese nach einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit der verkaufenden Person durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Die kaufende Person kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kaufende Personen werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
6.3. Werden Drittanbietende mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt die kaufende Person bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat die kaufende Person die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
6.5. Die Verpflichtung der kaufenden Person zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die verkaufende Person nicht aus.
6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht der kaufenden Person nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der verkaufenden Person anerkannt sind. Die kaufende Person kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum der verkaufenden Person.
Für kaufende Personen die ein Unternehmen sind, gilt ergänzend: Die verkaufende Person behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die verkaufende Person ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist sie verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat die kaufende Person diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch die kaufende Person wird stets für die verkaufende Person vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der verkaufenden Person nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die verkaufende Person das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Die kaufende Person tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen sie ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen eine dritte Person erwachsen. Zugriff dritter Personen auf die im Eigentum oder Miteigentum der verkaufenden Person stehenden Güter sind von der kaufenden Person unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt die kaufende Person. Die kaufende Person ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt die kaufende Person bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die verkaufende Person ab. Die verkaufende Person ermächtigt die kaufende Person widerruflich, die an die verkaufende Person abgetretenen Forderungen für deren Rechnung und in deren eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn die kaufende Person ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die verkaufende Person verpflichtet sich, die der verkaufenden Person zustehenden Sicherheiten auf Verlangen der kaufenden Person freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen der verkaufenden Person aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der verkaufenden Person. Mit Tilgung aller Forderungen der verkaufenden Person aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an die verkaufende Person über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der verkaufenden Person.
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Eine Garantie besteht bei den von der verkaufenden Person gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kaufende Personen werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
8.3 Ist die kaufende Person ein Unternehmen, so hat sie die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber der ausliefernden Person unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.
8.4 Ist die kaufende Person ein Unternehmen, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch die verkaufende Person.
8.5 Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei kaufenden Personen die ein Unternehmen sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff der kaufenden Person zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von kaufenden Personen die ein Unternehmen sind, ausgeschlossen.
8.6 Hat die kaufende Person, die ein Unternehmen ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist die verkaufende Person, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, der kaufenden Person die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist die verkaufende Person auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch die kaufende Person im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen der kaufenden Person und deren Kundschaft) verpflichtet.
9. Haftung
9.1. Für eine Haftung der verkaufenden Person auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
9.2. Die verkaufende Person haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Ferner haftet die verkaufende Person für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die kaufende Person regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die verkaufende Person jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die verkaufende Person haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5. Soweit die Haftung der verkaufenden Person ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von arbeitnehmenden Personen, vertretenden Personen und bei der Erfüllung behilfliche Personen.
10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Die kaufende Person kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an die verkaufende Person ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion ihres Browsers nutzt.
10.2. Die verkaufende Person sendet der kaufenden Person außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von der Person angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält die kaufende Person ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern du dich in unserem Shop registriert haben solltest, kannst du in deinem Profilbereich deine aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
10.3 Kaufende Personen die ein Unternehmen sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Ist die kaufende Person ein Unternehmen ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz der verkaufenden Person, während der Gerichtstand sich am Sitz der verkaufenden Person befindet, wenn die kaufenden Personen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die kaufende Person im Sitzland der verkaufenden Person keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der verkaufenden Person einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
11.2 Im Fall von Unternehmenden gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland / Republik Österreich] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11.3. Vertragssprache ist deutsch.
11.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.